UPDATE:

Insolvenz- und Erstattungsverfahren zur itravel Luxembourg s.à.r.l.

* Die hier angegebenen Informationen stellen keine rechtliche Empfehlung oder Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an eine anwaltliche Vertretung Ihres Vertrauens.
Wir bemühen uns lediglich darum, Ihnen die für Sie relevanten Informationen bereitzustellen. Stand: 12.05.2025. Wir weisen darauf hin, dass die Erläuterungen auf dieser für Sie abrufbaren Newsletter-Seite nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sondern nur an Sie als Kunden gerichtet sind. 


A.Erstattungsansprüche 

Bitte Beachten Sie, dass der neue Reiseveranstalter der itravel Marke, die Itinerarium Travel GmbH, nichts mit Reisen aus der Zeit vor dem 01.03.2025 zu tun hat. Ebenso ist die itravel Group SA nicht erstattungspflichtig für solche Ansprüche. Statt dessen wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:  

 

1. Geltendmachung Ihres Erstattungsanspruchs

Bitte richten Sie alle Erstattungsansprüche, die sich aus dem Storno Ihrer von der itravel Luxembourg s.à.r.l. veranstalteten Reise erheben, zunächst an die MS Amlin als Insolvenzversicherung unter der nachfolgenden Anschrift: 

MS Amlin Insolvency Claims BE
B-1030 Bruxelles, Boulevard du Roi Albert II 37, Belgique
Email : insolvency.claims.be@msamlin.com
Telefon : +32(0)2 894 70 00

unter Angabe des Ihnen ausgehändigten Reisesicherungscheins der MS Amlin. Sollten Sie einen anderen Reisesicherungsschein von unserem Vertriebsteam erhalten haben und Fragen dazu haben, welche Teilleistungen Ihrer Reise von welchem Reiseveranstalter organisiert wurden, so kontaktieren Sie uns bitte ebenfalls unter reklamation@itravel.de.

2. Mögliche Ablehnung Ihres Anspruchs durch die MS Amlin, Rechtsweg

Voraussichtlich wird die MS Amlin Ihnen dann zunächst eine Ablehnung Ihres Anspruchs mitteilen. Bitte kontaktieren Sie uns dann unter reklamation@itravel.de, damit wir Ihnen gegebenenfalls den Nachweis der Reiseveranstaltung durch die itravel Luxembourg s.à.r.l. zusenden können oder Sie informieren können, welche Vorgehensweise Bestand hat. 

Die MS Amlin hatte bereits im Fall eines in der Pandemie in die Insolvenz geratenen Reiseveranstalters, dessen Kunden bei der MS Amlin versichert waren, die Deckung abgelehnt und dabei Gründe angeführt, die außerhalb des Wortlauts der Police lagen. Unter dem Aktenzeichen EuGH, C-771/22, C-45/23 vom 29.07.2024 hat der Europäische Gerichtshof die MS Amlin ihre Pflicht zur Erstattung verurteilt. Siehe dazu: https://tinyurl.com/MSAmlinEUGH Die Begründung der MS Amlin bei der Ablehnung der Ansprüche von itravel-Kunden ist zwar anders gelagert als in dem vom EuGH entschiedenen Fall, doch zeigt dies zum Einen die Geschäftspolitik der MS Amlin und zum anderen, dass der Gang über die Gerichte Erfolg haben kann. 

3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die MS Amlin in Belgien und Luxembourg

Da die MS Amlin auf die von der itravel Group SA gesetzte Frist nicht reagiert hat, haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihren Anspruch durchzusetzen: 

  1. Die LTG Affekotengesellschaft S.à r.l. hat der itravel Group SA die Möglichkeit aufgezeigt, Ihnen als Kunden der itravel Luxembourg s.à.r.l. die Kanzlei Lextrust (http://www.lextrust.lu/) zu benennen, die Ihre Ansprüche als Kunden dann (im erforderlichen Fall auch unabhängig gegen die itravel Luxembourg s.à.r.l.) unabhängig vertreten kann. Als Ansprechpartner genannt wurde uns Maître Mohamed QADAOUI mohamed.qadaoui@barreau.lu. Diese Möglichkeit ist in keiner Weise bindend und es steht Ihnen frei, mit jeder anwaltlichen Vertretung ihres Vertrauens vorzugehen. Es bestehen keinerlei Absprachen zwischen der itravel Group SA und Lextrust. 

  2. Die MS Amlin hat ihren Hauptsitz in Belgien. Dort ist zur Vermittlung bei Fehlverhalten von Versicherungsgesellschaften eine Ombudsstelle eingerichtet, an die Sie sich auch online wenden können: 

    Insurance Ombudsman Service
    Square de Meeûs 35
    1000 Brussels
    0032 (0) 2 547 58 71
    info@ombudsman.as
    https://www.ombudsman-insurance.be/nl/ 

4. Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die MS Amlin in Deutschland

Die Spezialkanzlei für Reiserecht Matzek hat die Rechtslage hinsichtlich der Erstattungspflicht von MS Amlin im nachfolgenden Artikel zusammengefasst und vertritt eine Vielzahl von Kunden im Streit mit MS Amlin. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützten die itravel Group SA und Axel Schmiegelow als Geschäftsführer auch dieses Vorgehen durch Bereitstellung von Nachweisen und Informationen, damit Kunden ihre Ansprüche durchsetzen können. Den Artikel und die Kontaktdaten von Kanzlei Matzek und Partner finden Sie hier: https://ihr-anwalt-fuer-reiserecht.de/2025/05/07/insolvenz-itravel-update/ 

Ebenso vertritt die Kanzlei Hotes mehrere Kunden und hat zur Durchsetzung von Kundenansprüchen einen Fachartikel verfasst: https://anwalt-reiserecht.de/rechtsbeitrag/rettung-der-kundengelder-bei-itravel-insolvenz-handeln-sie-jetzt/ Die itravel Group SA und Axel Schmiegelow als Geschäftsführer unterstützen auch diese Kanzlei in ihren Bemühungen. 

Selbstverständlich gilt dies auch für das Vorgehen anderer Rechtsvertreter der Kunden, die sich bei Bedarf unter reklamation@itravel.de melden können.

5. Zusätzliche Anmeldung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren

Um Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden, teilen Sie diese der Insolvenzverwalterin ausschließlich schriftlich unter: Maitre Anne Devin-Kessler, Curateur 90 rue de Merl L-2146 Luxembourg, mit und halten uns auch hierüber bitte unter reklamation@itravel.de informiert, da wir die Insolvenzverwalterin ebenfalls mit erforderlichen Informationen versorgen, soweit wir dazu beitragen können. 

6. Etwaige Ansprüche gegenüber der itravel Central Europe GmbH als Reisevermittler

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihnen ein Anspruch gegenüber der itravel Central Europe GmbH als Reisevermittler zusteht (zum Beispiel aus einem Beratungsfehler bei der Reisevermittlung), dann teilen Sie uns dies bitte ebenfalls unter reklamation@itravel.de mit. Wir werden uns dann gesondert dazu bei Ihnen melden. 

Sofern Sie bereits rechtlich gegen die itravel Central Europe GmbH vorgegangen sind, prüfen Sie bitte, um Sie entsprechend Ihrem Reisevertrag Ihre Ansprüche gegen die itravel Luxembourg s.à.r.l. korrekt geltend gemacht haben. Unter Umständen ist die itravel Central Europe GmbH nicht die richtige passivlegitimierte Anspruchsgegnerin für Ihren Anspruch. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten. 

 

B. Aktueller Verfahrensstand

1. Vorläufiges Insolvenzverfahren der itravel Luxembourg s.à.r.l. 

Mit Beschluss vom 31.05.2024 hat das zuständige Gericht in Luxembourg die Insolvenz der itravel Luxembourg s.à.r.l. festgestellt. Bis zum 27.08.2024 bestand noch die Möglichkeit, dieses Verfahren im Berufungsverfahren aufzuheben und die Ansprüche von Kunden und anderen Gläubigern außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu bedienen. 

2. Erste Zusage der Regulierung der Kundenansprüche durch die MS Amlin als Insolvenzversicherung

Es bestand zunächst seit dem 17.05.2024 eine vorläufige Einigung mit der Insolvenzversicherung MS Amlin zum Vorgehen. Dieses Vorgehen war darauf ausgerichtet, dass die Ansprüche aller betroffenen Kunden von der MS Amlin reguliert und noch anstehende Reisen nach Einzelfallprüfung durchgeführt werden könnten. Die Abwicklung sollte zugunsten der Kunden unkompliziert und zügig erfolgen. Es folgte eine sechswöchigen Phase der Absprachen zur Konkretisierung dieser Vereinbarung, bei der auch gemeinsam mit der MS Amlin Sondierungsgespräche mit einem anderen Touristik-Unternehmen geführt wurden, das Interesse hatte, den Betrieb der itravel Luxembourg s.à.r.l. zu übernehmen und fortzuführen, sobald die Kundenansprüche reguliert seien. 

3. Ablehnung der Regulierung durch die MS Amlin als Insolvenzversicherung

Die MS Amlin hat dann nach einer internen Absprache zum finalen Einigungsrahmen überraschend mitgeteilt, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass über die itravel Central Europe GmbH vertriebene und von der itravel Luxembourg s.à.r.l. veranstaltete Reisen nicht als solche anzuerkennen seien und ihre Erstattungspflicht nicht bestehe. Die von der itravel Central Europe vertriebenen Reisen seien als Reisen anzusetzen, die die itravel Central Europe GmbH selbst veranstaltet habe. 

4. Rechtswidersprüchlichkeit der Position der MS Amlin

Dies widerspricht allen Absprachen mit der MS Amlin seit 2018 und in der jetzigen Firmenstruktur seit 2021. Die Struktur der itravel Group und die Aufgabe der itravel Central Europe GmbH als Vertriebseinheit der itravel Group war der MS Amlin nicht nur bekannt, sondern sie hat diese auch zum Anlass genommen, ihre Prämie mit explizitem Hinweis auf diese Firmenstruktur und die Vertriebsrolle der itravel Central Europe GmbH zu erhöhen. Es ist also rechtswidersprüchlich, wenn die MS Amlin nun mit derselben Firmenstruktur argumentiert, um eine Erstattungspflicht gegenüber unseren Kunden zu verneinen. 

5. Eröffnung der Insolvenz der itravel Luxembourg s.à.r.l. 

Auf Grund dieser neuen und rechtswidersprüchlichen Haltung der MS Amlin ist der Fortbestand des Betriebs durch die angedachte Übernahme nicht mehr möglich. Mit Datum vom 27.08.2024 ist die Einspruchsfrist zur Insolvenz der itravel Luxembourg s.à.r.l. abgelaufen und deren Insolvenz als endgültig zu betrachten. Die Insolvenzlage hat stark beschränkende Auswirkung auf unsere Möglichkeiten, Erstattungen und Ansprüche unserer Kunden selbst zu bearbeiten und zu veranlassen. Wir können lediglich an den gerichtlichen Verfahren mitwirken und erforderliche Informationen bereitstellen. 

6. Zuständige Insolvenzverwalterin für die Insolvenz der itravel Luxembourg s.à.r.l. 

Zuständig für das Insolvenzverfahren der itravel Luxembourg s.à.r.l. ist Maitre Anne Devin-Kessler, Curateur am zuständigen Gericht in Luxembourg, mit der Anschrift: 90 rue de Merl L-2146 Luxembourg. 

 

C. Unterstützung durch die itravel Group SA

1. Rechtsstreit mit der MS Amlin und Fristsetzung 

Die itravel Group SA hat die Anwaltskanzlei LTG Affekotengesellschaft S.à r.l. in Luxembourg beauftragt, in Absprache mit der Insolvenzverwalterin zugunsten der Kunden der itravel Luxembourg s.à.r.l. die Rechtslage zu klären und die MS Amlin auf die aus einer Nichterfüllung des Versicherungsvertrags entstehenden Schadensersatzansprüche hinzuweisen, die auch die itravel Group SA geltend machen wird. Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten hat die itravel Group SA der MS Amlin eine Frist zur Anerkennung der Ansprüche gesetzt, die am 15.09.2024 abgelaufen ist. Mit Verspätung hat die MS Amlin hierauf geantwortet. Die itravel Group SA führe seitdem in Absprache mit den zuständigen Stellen nunmehr die Korrespondenz mit den Anwälten der MS Amlin, um ihr Einlenken zu erreichen. Nach weiteren Präzisierungen hat die itravel Group SA erneut eine Frist zum 31.12.2024 gesetzt. Auf diese hat die Anwaltskanzlei von MS Amlin erneut mit der Bitte um ergänzende Informationen reagiert. Diese hat die itravel Group SA in Zusammenfassung geantwortet und die Bestätigung eines ernsthaften Einigungswillens seitens der MS Amlin zur Voraussetzung für den weiteren Austausch gemacht. Noch geht die itravel Group SA davon aus, dass die MS Amlin sich hierzu intern berät. 

2. Rechtliche Vertretung in Luxembourg

Die itravel Group SA kann allerdings nicht selbst Rechte der itravel Luxembourg s.à.r.l. geltend machen, da dies der Insolvenzverwalterin vorbehalten ist. Ebensowenig kann die itravel Group SA selbst Rechte der Kunden geltend machen. Die LTG Affekotengesellschaft S.à r.l. hat der itravel Group SA die Möglichkeit aufgezeigt, Ihnen als Kunden der itravel Luxembourg s.à.r.l. die Kanzlei Lextrust (http://www.lextrust.lu/) zu benennen, die Ihre Ansprüche als Kunden dann (im erforderlichen Fall auch unabhängig gegen die itravel Luxembourg s.à.r.l.) unabhängig vertreten kann. Als Ansprechpartner genannt wurde uns Maître Mohamed QADAOUI mohamed.qadaoui@barreau.lu. Diese Möglichkeit ist in keiner Weise bindend und es steht Ihnen frei, mit jeder anwaltlichen Vertretung ihres Vertrauens vorzugehen. Es bestehen keinerlei Absprachen zwischen der itravel Group SA und Lextrust. 

3. Keinen Einfluss auf das Insolvenzverfahren 

Über diese Schritte hinaus hat die itravel Group SA jedoch keinen Einfluss auf das Insolvenzverfahren oder die Erstattung durch die MS Amlin. Aus rechtlichen Gründen können Erstattungsansprüche zunächst nur bei der Insolvenzverwalterin oder bei der MS Amlin durchgesetzt werden. 

4. Reklamationen und Information zu nicht durchgeführten Reisen

Gleichwohl unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Informationen, sofern Sie Rückfragen zu einer Bestandsbuchung oder Erstattungsansprüchen haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies ausschließlich per Email über reklamation@itravel.de erfolgen kann und die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann. Wir bemühen uns, im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf jeden Einzelfall soweit wie möglich einzugehen. 

5. Keine Ansprechbarkeit von ehemaliger Geschäftsführung oder ehemaligen Mitarbeitern

Aus rechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, wie gewohnt persönlich für Sie ansprechbar zu sein, weder mündlich noch schriftlich. Die Verfahrensanforderungen sind solche, dass lediglich rechtlich geprüfte Informationen durch die hierfür eingerichtete Reklamationsabteilung via Email erteilt werden können. 

Was macht die itravel Group SA noch?

Die itravel Group SA nutzt den wesentlichen Teil der Lizenzeinnahmen aus der Vereinbarung mit der Itinerarium Travel GmbH zum Neustart der itravel Marke, um rechtlichen Anforderungen im Rahmen der Abwicklung eingestellter itravel Tochtergesellschaften im Interesse von Kunden und Vertragspartnern zu erfüllen. 

 

D. Noch bevorstehende Abreisen aus Buchungen bis April 2024

1. Ungewissheit der Abreise einer noch bestehenden Buchung

Im Rahmen der ursprünglichen, avisierten Absprache mit der MS Amlin sollten noch nicht stornierte Reisen nach Einzelfallprüfung durchgeführt werden, um den Schaden für die Kunden möglichst gering zu halten. Da die MS Amlin die Regulierung jedoch überraschend abgelehnt hat, ist dieses Vorgehen bis zu einem Einlenken ungewiss.

2. Möglichkeit der Durchführung noch bestehender Abreisen, wenn die MS Amlin einlenkt

Sollte die MS Amlin Ihre Erstattungspflicht doch anerkennen, ist es möglich, dass sie zu dieser Geschäftspolitik zurückkehren könnte und die Durchführung noch nicht stornierter Reisen finanziell absichern wird. Die Reklamationsabteilung ist darauf vorbereitet, in diesem Fall die Absprachen mit den lokalen Partnern der itravel Luxembourg s.à.r.l. in Absprache mit der Insolvenzverwalterin der itravel Luxembourg s.à.r.l. zu unterstützen, ohne dass sie allerdings selbst die Funktion eines Reiseveranstalters übernimmt. 

3. Rechte als Verbraucher und Reisekunde unberührt

Von der Möglichkeit, dass die MS Amlin nach Anerkennung Ihrer Ansprüche die Reisedurchführung sichert, bleiben Ihre Rechte als Reisekunde und Verbraucher unberührt. Dies betrifft insbesondere Ihre Rechte auf Kündigung, Erstattung und Schadensersatz. Bitte lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten. 

4. Mitteilung des Stornos der Reise oder der Kündigung des Reisevertrags

Sollten Sie als Reisekunde der itravel Luxembourg s.à.r.l. Ihre Reise stornieren wollen, so teilen Sie dies bitte sowohl per email an reklamation@itravel.de, als auch der Insolvenzverwalterin ausschließlich schriftlich mit: Maitre Anne Devin-Kessler, Curateur, Anschrift: 90 rue de Merl L-2146 Luxembourg. 

5. Reiseleistungen anderer Veranstalter (z.B. TUI Cruises)

Sollte Ihre Reisebuchung Leistungen beinhalten, die Sie direkt an einen anderen Veranstalter bezahlt haben, so ist dieser Reisebestandteil von der Insolvenz der itravel Luxembourg s.à.r.l. in der Regel nicht betroffen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall direkt bei diesem Veranstalter, sofern Sie hierzu Informationsbedarf haben oder Teilleistungen der itravel Luxembourg s.à.r.l. (wie zum Beispiel ein Flug) ersetzen müssen. Wenn Sie Informationen benötigen, bemüht sich unsere Reklamationsabteilung unter reklamation@itravel.de gern um Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten. 

6. Ersatzdurchführung der Reise

Sollten Sie unmittelbar mit den Hotels oder anderen Anbietern von Teilleistungen Ihrer Reise besprechen wollen, unter welchen Umständen der von Ihnen bei der itravel Luxembourg s.à.r.l. gebuchte Reiseverlauf ersatzweise durchgeführt werden kann, so nennen wir Ihnen gern die entsprechenden Ansprechpartner. Etwaige diesebezügliche Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber der itravel Luxembourg s.à.r.l. bleiben davon unberührt. Bitte beachten Sie, dass unsere Reklamationsabteilung hierbei keinerlei Organisationsleistungen erbringen oder Empfehlungen aussprechen kann, sondern Sie lediglich mit Informationen versorgt

7. Reisen mit Abreisetermin ab dem 15.09.2024

Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist am 27.08.2024 waren Reisen mit Reisetermin ab dem 15.09.2024 nicht durch die itravel Luxembourg s.à.r.l. storniert worden. Ob diese Reisen durchgeführt werden können, richtet sich nach der Insolvenzverwaltung und der Leistungsbereitschaft der MS Amlin. Gerne informieren wir Sie zu dem uns bekannten Sachstand unter reklamation@itravel.de. Geben Sie bitte dazu stets Ihre Reisenummer an. 

 

E. Zur Berichterstattung des STERN Magazins

Anlass für eine Vielzahl von Reisestornos unserer Kunden war ein Artikel in den Magazinen STERN und Capital, der am 15.12.2023 veröffentlicht und von einer Fernsehberichterstattung bei RTL begleitet wurde. In diesem wurden erstmalig in der Presse Betrugsvorwürfe gegen den Geschäftsführer von itravel, Axel Schmiegelow, erhoben. Eine Vielzahl von Kunden nahm dies zum Anlass, ihre noch nicht angetretenen Reisen zu stornieren. Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg  vom 17.01.2024  unter dem Aktenzeichen 324 O 588/23 wurde dieser Artikel als in weiten Teilen rechtswidrig verboten, insbesondere weil ihm in Hinblick auf eine Vielzahl der dort erhobenen Vorwürfe nicht der erforderliche "Mindestbestand an Beweisumständen" zugrunde gelegen habe. Zu dieser Verbotsverfügung läuft derzeit ein Hauptsacheverfahren beim Landgericht Köln. Die itravel Group geht davon aus, dass itravel in diesem Hauptsacheverfahren erneut obsiegen wird.

Mit Datum vom 02.04.2025 ist die itravel Group SA dem Hauptsacheverfahren in einer Klageerweiterung beigetreten, mit der die Feststellung von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht wird. Soweit diesem Feststellungsantrag stattgegeben wird und im Folgenden ein bezifferter Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden kann, beabsichtigt die itravel Group, diese Mittel so einzusetzen, dass dies der Regulierung der Erstattungsansprüche von Kunden zugute kommt. Erste Priorität ist dabei, die Anerkennung der Erstattungsansprüche der Kunden durch die MS Amlin durchzusetzen. 

 

F. Sonstige Fragen


1. Presseanfragen

Bitte richten Sie Presseanfragen ausschließlich an presse@itravel.de. Mitteilungen an jegliche sonstige Email-Adressen sind nicht als presserechtlich konforme Konfrontation zu werten. 

2. Sonstige Vertragsverhältnisse und Forderungen

Bitte richten Sie Fragen zu rechtlichen Sachverhalten an legal@itravel.de. Den Abgleich von buchhalterischen Fragen, soweit diese nicht eine Reisebuchung von Kunden betreffen, richten Sie bitte an payments@itravel.de.